Winterdienst (Hamburgisches Wegegesetz §33)

  • Die Gehwege sollten so von Schnee und Eis geräumt werden, dass ein 1 m breiter Streifen den Fußgängern zur Verfügung steht.
  • Bei Schnee und Glätte besteht sofortiger Handlungsbedarf.
  • Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen wir nicht verwenden.
    Wir haben Ihnen gerne Streugut, Schneeschaufel und Besen zur Verfügung gestellt.
  • Morgens ist bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, der Schneefall der Nacht zu beseitigen.
  • Schneehaufen dürfen Treppen, Wegübergänge, Haltestellen und Radwege genauso wenig behindern wie Hauseingänge und Einfahrten. An Lichtmasten, vor Schaltkästen und auf Hydranten darf der Schnee auch nicht angehäuft werden.
  • Bei Eintritt von Tauwetter bitte daran denken, die Straßenrinnen so zu räumen, dass das Wasser ablaufen kann.
  • In manchen unserer Objekte übernehmen die Mieter den Winterdienst.
  • Im Infokasten ist auf einem Kalender die Zuständigkeit geregelt.
  • Sollten Sie zuständig, aber verhindert sein, sprechen Sie sich bitte mit Ihren Nachbarn ab.